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Angebot für Engagierte:Ehrenamtliche im Begräbnisdienst

Begräbnisse leiten
Datum:
9. Dez. 2024
Von:
Michaela Tholl

Schrittfolge auf dem Weg in die diözesane Ausbildung und den Dienst

1. Die diözesanen Qualifizierungskurse für den ehrenamtlichen Begräbnisdienst werden offen
ausgeschrieben.
2. Die Interessenbekundung kann über zwei Wege erfolgen:
a) indem geeignete Personen durch Hauptamtliche angesprochen werden,
b) indem interessierte Personen sich bei der Fachgruppe Bestattungsdienst oder beim
Team Engagemententwicklung melden.
3. Mitglieder der Fachgruppe führen mit den gemeldeten Personen Einzelgespräche zur Klärung
der Motivation und Eignung.
4. Die Fachgruppe tri/ Klärungen mit dem Hauptamtlichenteam der Pfarrei:
a) Gibt es eine Einsatzperspektive für ehrenamtliche Personen im Bestattungsdienst?
b) Kann eine Begleitung von einem Mentor/einer Mentorin gewährleistet werden?
c) Die Befassung mit dem Thema „Ehrenamtliche im Begräbnisdienst“ soll im Pfarrgemeinderat
besprochen und beraten werden.
5. An das Leitungsteam des Pastoralen Raums ergeht eine kurze Erstinformation.
6. Nach Klärung der Motivation der Einsatzperspektive und der Begleitung durch Mentor*innen
vor Ort, erfolgt die Zulassung zum Ausbildungskurs. Dieser dauert ca. ein Jahr und enthält
sechs Kursmodule (an Wochenenden) sowie die Hospitalisationsphase, begleitet von Mentor*
innen.
7. In der Hospitalisationsphase ist die schri.weise Übernahme von Aufgaben vorgesehen.
8. Zum Ende des Ausbildungskurses findet eine Abstimmung der Fachgruppe Bestattungsdienst
mit den Leitungsteams der betreffenden Pastoralen Räume statt, z. B. über die Person im
Pastoralen Raum, die Ansprechperson für die Engagierten im Bestattungsdienst sein kann.
9. Kursleitung sowie Mentor*innen führen je ein Abschlussgespräch mit allen Kursteilnehmern*
innen und reichen anschließend eine schriftliche Stellungnahme bei der Fachgruppe
ein, in der die BeauGragung zum Bestattungsdienst empfohlen bzw. nicht empfohlen wird.
Bei fehlender Eignung übernimmt die Fachgruppe die Absagegespräche.
10. In einer Abschlussveranstaltung mit dem Bischof oder den Weihbischöfen wird das Zer$fikat
über die erfolgreiche Kursteilnahme überreicht. Dazu werden die zuständigen Pfarrer,
die Mentor*innen sowie die Kontaktpersonen aus den Leitungsteams eingeladen.
11. Die Beau1ragung zum Besta%ungsdienst ist ein separater Vorgang, der nach Antragstellung
des zuständigen Pfarrers oder der Koordinatorin/des Koordinators der Seelsorge erfolgt.
Neben dem Antrag werden dem Bischof die beiden Stellungnahmen der Kursleitung und der
Mentorin/des Mentors sowie eine BereitschaGserklärung der betreffenden Person und eine
Kopie des Zertifikats vorgelegt.
12. Im ersten Jahr nach BeauGragung ist eine verpflichtende Praxisberatung (in Regionalgruppen)
vorgesehen.
Die dauerhaftee Begleitung der Engagierten im Begräbnisdienst wird von der Fachgruppe Bestattungsdienst sichergestellt:
 DauerhaG Möglichkeit kollegialer Beratung
 Jährlicher Fachtag
 Fortbildungsangebote und geistliche Angebote
 Visitenkarte, die den Kontakt in der Praxis erleichtert und die zur „Legi,ma,on“ beiträgt
 Im AuNau: Eine bistumsweite Struktur der Kontaktpersonen für ehrenamtliche Begräbnisleiter*
innen im Pastoralen Raum
 Die Fachgruppe steht jederzeit zur Beratung und Unterstützung bereit, z. B. bei Problemanzeigen
(z. B. wenn jemand trotz Zusage nicht zum Einsatz kommt, bei Beschwerden, usw.)